1. Trägerschaft
Seit 2016 ist der Verein FiZGo – Familie im Zentrum Gossau Träger der Spielgruppe Teddybär. Der politisch und konfessionell neutrale Verein setzt sich für vielfältige Angebote für Familien und Kinder ein.
Mit dem Eintritt in die Spielgruppe wird automatisch die Mitgliedschaft im Trägerverein FiZGo erworben. Diese berechtigt zur vergünstigten Nutzung weiterer Familienangebote. Eine aktive Mitwirkung im Verein ist möglich und willkommen.
2. Leistung
Die Spielgruppe richtet sich nach dem Ferienplan der Schule Gossau ZH. Vor Spielgruppenbeginn findet ein Informationsabend für neue Eltern statt. Dort werden Organisation, Konzept, Ziele und Eingewöhnung vorgestellt.
Unsere Räumlichkeiten sind kindgerecht eingerichtet und bieten viel Platz, mit einem grossen Gruppenraum, einem Ruhezimmer und einem weitläufigen Garten für Bewegung und Spiel.
3.Mitgliedschaft
Mit dem Eintritt in die Spielgruppe wird die Mitgliedschaft im Trägerverein FiZGo – Familie im Zentrum Gossau obligatorisch. Für Aktivmitglieder gehört die Teilnahme an der Generalversammlung dazu. Abmeldungen sind schriftlich an info@fizgo.ch zu richten.
4.Aufnahme und Gruppengrösse
Aufgenommen werden Kinder im Alter von 2½ bis 5 Jahren jeweils zu Schuljahresbeginn. Die Gruppen bestehen aus maximal 12 Kindern. Ein mehrfacher Besuch pro Woche ist möglich.
Die Anmeldung erfolgt via Onlineformular und wird nach Eingangsdatum berücksichtigt. Mit der unterschriebenen Anmeldung verpflichtet sich die Spielgruppenfamilie für das gesamte Schuljahr (Ausnahme: Wegzug aus der Gemeinde).
Kinder aus der Gemeinde Gossau sowie Geschwisterkinder von aktuellen Spielgruppenteilnehmern haben Vorrang.
5.Spielgruppeneintritt / Spielgruppenaustritt
Der Eintritt in die Spielgruppe ist ab Schuljahresbeginn möglich. Ein späterer Einstieg kann bei freien Plätzen erfolgen.
Eine Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten möglich, auch bei der Reduktion von einzelnen Tagen. Kann der Platz direkt weitervergeben werden, entfällt die Kündigungsfrist.
Ein Austritt im letzten Quartal ist nicht mehr möglich. Somit muss auch der letzte Spielgruppenbeitrag bezahlt werden.
6.Elternbeiträge und Tarif
Die Tarife richten sich nach der aktuellen Tarifliste. Die Elternbeiträge sind im Voraus gemäß Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Anmeldung wird nach Erhalt der Einteilung verbindlich.
Bei Abmeldungen nach dem 14. Juli wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr von August bis Juli im Folgejahr (Ausnahme: Umzug).
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung gelten folgende Schritte:
- Erste Mahnung: 10 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist
- Zweite Mahnung: 25 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist, zuzüglich Mahn- und Zustellgebühr von CHF 25.00
7.Probezeit
Beim Neueintritt gilt eine zweimonatige Probezeit. In dieser Zeit ist eine sofortige Kündigung jederzeit möglich. Der Spielgruppenbeitrag wird bei Kündigung anteilig für die nicht besuchten Tage zurückerstattet.
8.Betreuungszeiten und Änderungen der Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind im Aufnahmevertrag festgelegt und können je nach Auslastung angepasst werden. Änderungen sind nur bei freien Plätzen möglich.
9.Ferien und Krankheit
Das Spielgruppenjahr beginnt eine Woche nach dem offiziellen Schuljahresbeginn.
Die Ferien und Feiertage richten sich nach der Gemeinde Gossau ZH.
Kranke Kinder können nicht betreut werden.
Bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Ferien bleibt die Beitragspflicht bestehen.
10.Leitung
Jeden Spielgruppenmorgen betreuen zwei Leiterinnen die Gruppe. Bei weniger als acht Anmeldungen kann die Betreuung auf eine Leiterin reduziert werden.
11.Ausfall
Bei Krankheit der Spielgruppenleiterin wird nach Ersatz (Leiterin oder Eltern) gesucht. Kann kein Ersatz gefunden werden, fällt die Spielgruppe aus. Die Eltern werden telefonisch informiert.
Maximal zwei Ausfälle pro Schuljahr werden nicht rückvergütet.
12.Versicherung
Die Kinder sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz liegt in der Verantwortung der Eltern.
13.Unterstützung durch Eltern
Bei Ausflügen (z. B. Waldmorgen) oder wenn eine Leiterin ausfällt, ist die Spielgruppenleiterin auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Die Eltern werden in solchen Fällen rechtzeitig informiert.
14.Notfälle
In Notfällen wird das Kind vom nächstgelegenen Notfallarzt in Gossau ZH behandelt. Die Eltern werden umgehend informiert.
15.Zwischenverpflegung „Znüni“
Der Znüni ist inbegriffen und wird gemeinsam mit den Kindern zubereitet. Wir achten auf gesunde Lebensmittel und Getränke. Süssigkeiten, stark gesalzene Snacks und Süssgetränke sind nicht erlaubt.
Geburtstage feiern wir gerne gemeinsam. Wenn etwas zum Teilen mitgebracht wird, bitte wir euch nicht zu süss und ohne Nüsse.
Bitte beachtet, dass nicht gleich zu Beginn der Spielgruppe gegessen wird.
16.Kleidung der Kinder
Bitte gebt euren Kindern bequeme Kleidung mit, die schmutzig werden darf – wir werden kreativ sein und bewegen uns viel! Für drinnen empfehlen wir geschlossene Finken oder rutschfeste Socken, so können die Kinder sicher spielen und sich frei bewegen.
17.Allgemeines
Der Spielgruppenmorgen wird von der jeweiligen Leitung geplant. Inhalte und Ziele finden Sie im Spielgruppenkonzept.
Für mutwillige Schäden an Mobiliar oder Gebäude haften die Eltern. Mitgebrachte Spielsachen erfolgen auf eigene Verantwortung; für Verlust oder Defekt wird kein Ersatz geleistet.
Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind regelmässig zu bringen und pünktlich abzuholen. Wird das Kind von einer anderen Person abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin im Voraus zu informieren.
18.Fotoverwendung und Datenschutz
Die Verwendung von Fotos der Spielgruppenkinder (z. B. für Homepage, Newsletter oder Jahresbericht) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern.
Fotos dürfen ausschliesslich im Zusammenhang mit der Spielgruppe und dem Verein FiZGo verwendet werden. Bilder, die von der Spielgruppe zur Verfügung gestellt oder von Eltern aufgenommen wurden, sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht online veröffentlicht werden – z. B. auf Social Media, privaten Websites oder anderen digitalen Plattformen.
19.Gültigkeit und Änderungen
Dieses Reglement ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Verein FiZGo Familie im Zentrum Gossau ZH und ersetzt alle früheren Versionen. Es sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Der Vorstand vom FiZGo kann das Reglement bei Bedarf anpassen und über Ausnahmen entscheiden. Ergänzend gelten die Statuten des Vereins FiZGo.
Gossau, Juni 2025
Vorstand Verein FiZGo